Fragen zum System der Zentralen Orte in Ostwürttemberg 

Was ist ein Zentraler Ort?

Wie und wer legt die Zentralen Orte fest?

Wozu braucht man Zentrale Orte?

Was ist eine Entwicklungsachse? 

Was ist ein Oberzentrum?

Was ist ein Mittelzentrum?

Was ist ein Unterzentrum?

Was ist ein Kleinzentrum? 

Karte der Zentralen Orte Ostwürttembergs

Welche Konsequenzen hat die Einstufung meiner Stadt/Gemeinde?

 

 

Was ist ein Zentraler Ort?

Zentrale Orte sind Orte, in denen Verwaltungs-, Dienstleistungs-, Verkehrs-, Kultur-, Bildungs- und Wirtschaftsfunktionen für ein Umland konzentriert sind. Ein solcher Ort nimmt aufgrund dieser Konzentration eine bedeutende ("zentrale") Stellung für sein Umland ein ("Bedeutungsüberschuss"). Zentrale Orte bilden untereinander ein hierarchisches System bzw. bauen ein Schema der Funktionsteilung von Zentralität auf, das so genannte System der Zentralen Orte.

Hierarchiestufen:

  1. Oberzentrum
  2. Mittelzentrum
  3. Unterzentrum
  4. Kleinzentrum
  5. Nicht zentraler Ort

Je größer und bedeutender eine Stadt/Gemeinde ist, desto größer ist auch ihr potentieller Einzugsbereich, d.h. die zu versorgende Bevölkerung.

 

Wie und wer legt die Zentralen Orte fest?

Zentrale Orte werden von der Raumordnung festgelegt. Die Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes. Raumordung findet auf den Ebenen Bund, Länder, Regionen und Städte/Gemeinden statt.

Das Land regelt die Ausweisungen von Oberzentren und Mittelzentren im Landesentwicklungsplan. Der aktuelle Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg ist aus dem Jahr 2002. Eine Fortschreibung des Planes findet ca. alle 15 Jahre statt. Zuständig für die Raumordnung auf Landesebene ist in Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium.

Die Regionen regeln in den Regionalplänen die Ausweisungen von Unterzentren und Kleinzentren sowie nicht zentraler Orte. Zuständig für die Region Ostwürttemberg ist der Regionalverband Ostwürttemberg.

 

Wozu braucht man Zentrale Orte?

Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, welche die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führen soll. Die Ausweisung von Zentralen Orten ist hierfür ein wichtiges Planungsinstrument.

Beispiel Einzelhandel: Große Einzelhandelsansiedlungen (z.B. ein Einkaufszentrum) dürfen nur in den Zentralen Orten höherer Stufe errichtet werden. Nur in den größeren Städten ist das Verkehrsaufkommen, welches eine solche Einzelhandelsansiedlung mit sich bringt, verträglich zu steuern. Ein Einkaufszentrum in einem kleinen Ort im ländlichen Raum hätte problematische Auswirkungen auf den Verkehr – fast alle Besucher müssten mit dem eigenen KfZ anreisen, da ein öffentlicher Personennahverkehr nicht existiert. Dies wiederum würde die vorhandene Straßeninfrastruktur deutlich überfordern. Auch andere Infrastruktureinrichtungen müssten von öffentlicher Seite ausgebaut werden. Des weiteren ist die Verringerung der Zersiedelung ein wichtiger Faktor.

Ähnlich verhält es sich mit anderen zentralörtlichen Merkmalen, beispielsweise mit Standorten für Krankenhäuser, Behörden und vielen mehr.

 

Was ist eine Entwicklungsachse?

Die Ausweisungen von Entwicklungsachsen ist ein wichtiges Planungsinstrument der Raumordnung. Es wird verwendet um das System der Zentralen Orte miteinander zu verbinden. Ziel ist es dabei die linienhafte Infrastruktur (z.B. Verkehr, Versorgungsleitungen usw.) gezielt zu stärken. Entwicklungsachsen sind durch eine dichte Folge von Siedlungen gekennzeichnet. Sie liegen entlang leistungsfähiger Verkehrsstränge und anderer Infrastruktureinrichtungen. Entlang der Achsen soll sich so die Entwicklung von Wirtschaft, Verkehr und Siedlungen konzentrieren. Dies führt zu einer Verringerung der Zersiedelung und soll die Agglomerationsvorteile wahren.

Landesentwicklungsachsen werden vom Land im Landesentwicklungsplan festgelegt. Regionale Entwicklungsachsen können bei Bedarf zusätzlich von der Regionalplanung ausgewiesen werden.

Landesentwicklungsachsen sind in Ostwürttemberg

Von Stuttgart nach Lorch – Schwäbisch Gmünd – Böbingen – Mögglingen – Essingen – Aalen – Hüttlingen – Westhausen – Lauchheim – Bopfingen – Riesbürg bis nach nach Nördlingen

Von Jagstzell – Ellwangen – Rainau – Aalen – Oberkochen – Königsbronn – Heidenheim – Herbrechtingen – Giengen – Hermaringen bis nach Sontheim und Niederstotzingen.

 

Was ist ein Oberzentrum?

Nach Landesentwicklungsplan 2002 sind Oberzentren Standorte großstädtischer Prägung mit einem Angebot an hochqualifizierten und spezialisierten Einrichtungen, Dienstleistungen und Arbeitsplätzen zur Deckung des höheren spezialisierten Bedarfs mit regionaler, häufig auch überregionaler Bedeutung. Oberzentren versorgen jeweils das Gebiet einer Region mit hochqualifizierten und spezialisierten Leistungen. Oberzentren sind in der Regel umgeben von mehreren Mittelzentren, die wiederum für Unterzentren von zentraler Bedeutung sind. Neben dem Grundbedarf und dem periodischen Bedarf kann in Oberzentren auch der spezifische Bedarf gedeckt werden. Das umfasst neben dem Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot der Mittel- und Unterzentren beispielsweise:

  • besondere Warenhäuser

  • Spezialgeschäfte

  • Fachkliniken

  • Theater

  • Museen

  • Fach- und Hochschulen

  • Regionalbehörden

Der Verflechtungsbereich eines Oberzentrums soll die Versorgung von mehreren 100.000 Einwohnern (in der Regel die Region) umfassen.

Nach dem Landesentwicklungsplan nehmen die vier Mittelzentren (Aalen, Ellwangen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd) bereits gemeinsam die Aufgabe der oberzentralen Bedarfsdeckung für Ostwürttemberg war. Ein „echtes“ Oberzentrum ist in Ostwürttemberg jedoch nicht ausgewiesen.

 

Was ist ein Mittelzentrum?

Ein Mittelzentrum bezeichnet in der Raumordnung einen zentralen Ort der höheren Stufe nach dem System der Zentralen Orte.

Nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg von 2002 sind Mittelzentren Standorte eines vielfältigen Angebots an höherwertigen Einrichtungen im Bereich öffentlicher und privater Dienstleistungen einschließlich übergemeindlich fungierender Verwaltungsbehörden und durch ein reichhaltiges Angebot an Arbeitsplätzen ausgestattet, damit sie den gehobenen, spezialisierten Bedarf decken können.

Mittelzentren dienen als Anlaufpunkt für die Versorgung an Waren, Dienstleistungen und Infrastrukturangeboten, die durch die umgebenden Unterzentren nicht gedeckt werden kann. Neben der Grundversorgung, wie sie auch in Unterzentren zur Verfügung steht, umfasst das Angebot der Mittelzentren den periodischen Bedarf, beispielsweise:

  • höhere Schule und Berufsschule

  • Krankenhaus

  • Fachärzte

  • Kino, kulturelle Angebote

  • Schwimmbäder, Stadion

Über den allgemeinen und den periodischen Bedarf hinausgehende Waren und Dienstleistungen können im nächsten erreichbaren Oberzentrum gedeckt werden.

Der Verflechtungsbereich eines Mittelzentrums soll die Versorgung von mindestens 35.000 Einwohnern umfassen.

In Ostwürttemberg sind die Städte Aalen, Ellwangen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd als Mittelzentren ausgewiesen. Darüber hinaus sollen diese vier in Zusammenarbeit auch die oberzentrale Versorgung für die Region Ostwürttemberg übernehmen.

 

Was ist ein Unterzentrum?

Ein Unterzentrum bezeichnet in der Raumordnung einen zentralen Ort der mittleren Stufe.

Unterzentren dienen ländlichen Kommunen als Anlaufpunkte für die Versorgung des allgemeinen Bedarfs an Dienstleistungen, Gütern und Infrastruktureinrichtungen. Dazu zählen beispielsweise:

  • (Verbands-)Gemeindeverwaltung

  • Grund- und Hauptschule, Realschule und meist auch Gymnasium

  • Mehrere Banken, Fachärzte und Apotheke

  • Periodische, über den täglichen Bedarf hinausgehende Waren und Leistungen in Einzelhandelsgeschäften.

Die Verflechtungsbereiche (Versorgungsbereich) sollen im Ländlichen Raum mindestens 10.000 Einwohner umfassen.

Von den Kleinzentren unterscheiden sie sich vor allem durch die qualifiziertere Ausstattung in der Grundversorgung und durch die damit verbundenen Ergänzungsfunktionen in Teilbereichen der mittelzentralen Versorgung. Hieraus resultiert ein über die übliche Grundversorgung hinausreichender Verflechtungsbereich, der häufig auch noch benachbarte Kleinzentren umfasst.

Als Unterzentren sind derzeit in Ostwürttemberg ausgewiesen:

Lorch, Heubach, Bopfingen, Neresheim, Herbrechtingen, Giengen und Gerstetten.

 

Was ist ein Kleinzentrum?

Ein Kleinzentrum bezeichnet in der Raumordnung einen zentralen Ort der untersten Stufe.

Kleinzentren sollen als Standorte von zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung so entwickelt werden, dass sie den häufig wiederkehrenden überörtlichen Bedarf ihres Verflechtungsbereichs decken können. Die Verflechtungsbereiche sollen in der Regel mindestens 8.000 Einwohner bilden.

Als Kleinzentren sind derzeit in Ostwürttemberg ausgewiesen:

Gschwend, Mutlangen, Leinzell, Abtsgmünd, Unterschneidheim, Westhausen/Lauchheim (Doppelzentrum), Oberkochen, Königsbronn, Steinheim,  Niederstotzingen/Sontheim (Doppelzentrum) und Dischingen.

 

Karte der Zentralen Orte Ostwürttembergs

nach Regionalplan 2010 Ostwürttemberg

 

 

Welche Konsequenzen hat die Einstufung meiner Stadt/Gemeinde?

Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich durch die Einstufung z.B.:

Bezüglich der Flächenbereitstellung (Ausweisung von Bauflächen): Zentrale Orte können für Zuwanderung von außerhalb Flächen (Wohnen und Gewerbe) bereitstellen, müssen dabei aber eine höhere bauliche Verdichtung anstreben.

Bezüglich der Ansiedlung von großen Einzelhandelsprojekten: Je höher die zentralörtliche Einstufung (wichtiger als die Einstufung selbst ist hier die Größe des zugeordneten Versorgungsbereiches), je größer kann das Einzelhandelsprojekt ausfallen.

Die indirekten Konsequenzen können dagegen vielfältiger sein. Beispielsweise indirekte Ansprüche auf zentralörtliche Einrichtungen wie Sitz von Behörden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser.

Städte und Gemeinden können sich bei Vorhaben (z.B. Bauvorhaben) in den benachbarten Städten und Gemeinden auf die Einstufung in das System der zentralen Orte berufen. Beispielsweise sind Vorhaben in der Nachbargemeinde mit gleicher zentralörtlicher Einstufung geplant, welche aber die eigene Stadt/Gemeinde in den Versorgungsbereich mit einbeziehen, kann der Anspruch aus der zentralörtlichen Einstufung geltend gemacht werden.

Direkte Finanzzuweisungen sind durch die Einordnung in das System der zentralen Orte nicht betroffen. Durch die weiteren, mit dem System der Zentralen Orte in Verbindung stehenden Ausweisungen von Entwicklungsachsen und Raumkategorien, sind derzeit nur wenige Finanzzuweisungen verbunden. Bisher hat sich hier jedoch gezeigt, dass es eher ein Vorteil sein kann, im System der Zentralen Orte niedriger, abseits von Entwicklungsachsen und der Raumkategorie "Ländlicher Raum" zugeordnet zu sein.